10 Ruhender Verkehr. Agenda Fahrtunterbrechungen. Warten. Halten und Parken. Liegenbleiben. Schleppen und Abschleppen. Parkraum. © Powered by fahrschule-Peppermint.de Ruhender Verkehr. Warten: Unfreiwillige Fahrtunterbrechung, Verkehrsbedingt. Halten und Parken: Freiwillige Fahrtunterbrechung. Liegenbleiben: Unfreiwillige Fahrtunterbrechung, fahrzeug bedingt. 10 Ruhender Verkehr. © Powered by fahrschule-Peppermint.de Unfreiwillige Fahrtunterbrechung, verkehrsbedingt! An der roten Ampel. Halt, Vorfahrt gewähren (Stoppschild). Vor der geschlossenen Schranke am Bahnübergang. Bei Vorfahrt gewähren und Querverkehr. Stau. Fußgängerüberweg. Einfahrt in den Kreisverkehr. Ruhender Verkehr. 10 Fahrtunterbrechungen. Warten. © Powered by fahrschule-Peppermint.de Unfreiwillige Fahrtunterbrechung, verkehrsbedingt. Nicht erlaubt: Im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich. Eine Ausnahme stellt hier das Linksabbiegen dar. Hier wird bei grünem Lichtzeichen in die Kreuzung eingefahren bis zur Mitte, Vorrang von Gegenverkehr, Kraftfahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer beachten! Auf Fußgängerüberwegen. Auf dem Bahnübergang. Bei geschlossenem Bahnübergang aus Umweltschutzgründen den Motor abstellen! Ruhender Verkehr 10 Unfreiwillige Fahrtunterbrechung. Warten. © Powered by fahrschule-Peppermint.de Halten: weniger als 3min. Fahrzeug nicht verlassen. Fahrzeug im Verfügungsbereich. Parken: länger als 3min. Fahrzeug verlassen. Fahrzeug nicht im Verfügungsbereich. Absolutes Halteverbot: Eingeschränktes Halteverbot: Parkraumbewirtschaftungszone: Grundsätzlich wird in Deutschland in Fahrtrichtung rechts geparkt: Ausnahmen: In Einbahnstraßen auch in Fahrtrichtung links erlaubt. Wenn Schienen auf der rechten Seite ein Parken unmöglich machen. Ruhender Verkehr 10 Freiwillige Fahrtunterbrechung. Halten und Parken. Absolutes Halteverbot: Hier darfst du gar nicht halten, nur fließender Verkehr. Eingeschränktes Halteverbot: Kurz halten ist okay, ein und aussteigen, Parken ist aber tabu. © Powered by fahrschule-Peppermint.de 1. An engen oder unübersichtlichen Straßenstellen 2. In scharfen Kurven oder vor und nach Kuppen. 3. Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen 4. Auf Bahnübergängen 5. Vor und in Feuerwehrzufahrten 6. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 7. Auf Fußgängerüberwegen und bis 5 m davor 8. An Haltestellen von Bus und Straßenbahn bis 15 m vor und 15 m nach dem Haltestellenschild 9. Auf Radfahrstreifen 10. Auf Schutzstreifen für Radfahrer, wenn Radfahrer behindert würden. 11. In zweiter Reihe 12. Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen, wenn du dadurch den Verkehr blockierst. 13. Auf Sperrflächen (Markierung mit Schrägstreifen) Ruhender Verkehr 10 Freiwillige Fahrtunterbrechung. Absolutes Haltverbot. Merksatz: An Stellen, an denen die Verkehrssicherheit gefährdet ist, herrscht absolutes Halteverbot. Ergeben sich meist aus der Situation © Powered by fahrschule-Peppermint.de 1. Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen. Bis 5 m Abstand vom Scheitelpunkt entfernt. 2. Vor Grundstücksein- und -ausfahrten: Vor Einfahrten. Gegenüber von Einfahrten. 3. Vor Bordsteinabsenkungen. 4. Auf Gehwegen. Nur erlaubt, wenn Verkehrszeichen oder Markierungen das Parken erlauben. 5. Auf Radwegen. Parken grundsätzlich verboten. 6. Vor und hinter Haltestellen. Im Bereich von 15 m vor und nach dem Haltestellenschild. 7. Über Schachtdeckeln oder anderen Verschlüssen. Wenn sie sich auf Gehwegen oder Parkflächen befinden. 8. Vor Andreaskreuzen: Innerorts: bis 5 m. Außerorts: bis 50 m 9. Wenn Parkflächenmarkierungen etwas anderes vorschreiben. Steht dein Fahrzeug außerhalb der Markierung, gilt das als Parkverstoß. Ruhender Verkehr 10 Freiwillige Fahrtunterbrechung. Eingeschränktes Haltverbot. Merksatz Überall, wo andere behindert, gefährdet oder wichtige Bereiche blockiert werden – da darfst du nicht parken. © Powered by fahrschule-Peppermint.de Ruhender Verkehr 10 Freiwillige Fahrtunterbrechung. Halten und Parken. Halten und Parken auf Fuß- Radwegen ist nicht erlaubt. Fußgänger und Radfahrer müssen sonst auf die Fahrbahn ausweichen, Personen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen können den Gehweg nicht nutzen. !(vermeidbare Behinderung)! Ausnahme Sobald Zusatzschilder dies anordnen. (Fahrzeuge bis maximal 2,8t zulässige Gesamtmasse). Gehsteige sind nur bis zu diesem Gewicht ausgelegt. Schachtdeckel, Hydranten müssen freigehalten werden! © Powered by fahrschule-Peppermint.de Halten und Parken: Parkplätze mit Zusatzbeschilderung. Anlieger, Anwohner, Schwerbehinderte. Schwerbehinderte Personen sind Personen mit außergewöhnlicher Einschränkung: Gehbehinderung, sowie Sehbehinderte und Blinde. Ein allgemeiner Schwerbeschädigten Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Parkplätzen für Schwerbehinderte. Muss eindeutig (Nummer Parkausweis) definiert sein! Ruhender Verkehr 10 Freiwillige Fahrtunterbrechung. Halten und Parken. © Powered by fahrschule-Peppermint.de Halten und Parken: !Überwachung! Parkschein, Parkscheibe, Parkuhr. 10 Freiwillige Fahrtunterbrechung. Überwachung. Ruhender Verkehr © Powered by fahrschule-Peppermint.de Halten und Parken: !!Parkschein!! Der Parkschein muss gut lesbar hinter der Frontscheibe des Auto´s abgelegt werden. Bei Motorrädern, Mofa´s und Motorrollern den Parkschein am Kupplungshebel einklemmen. Ist der Parkscheinautomat defekt bitte die Parkscheibe benutzen. Höchstparkdauer beachten. Den Abrisszettel mitnehmen, er dient bei Verlust des Parkscheins als Beleg. Ruhender Verkehr 10 Freiwillige Fahrtunterbrechung. Parkschein © Powered by fahrschule-Peppermint.de Halten und Parken: Die Parkscheibe hat eine 30min Einteilung auf der Skala. Die Ankunftszeit wird immer zur vollen oder zur halben Stunde eingestellt. 10.05 = 10.30 / 11.50 = 12.00 / 15.15 = 15.30 Ruhender Verkehr Parkscheiben mit Uhrwerk sind Dokumentenfälschungen Achtung (Straftat) 10 Freiwillige Fahrtunterbrechung. Parkscheibe. © Powered by fahrschule-Peppermint.de Liegenbleiben: Unfreiwillige Fahrtunterbrechung, Fahrzeug bedingt! Liegengebliebene Fahrzeuge immer mit einem geeigneten Warndreieck u Warnblinker absichern. Abstand zum liegengebliebenen Fzg. i.g.O. unmittelbar an vernünftiger Stelle (z.B. vor einer Kurve). a.g.O. ca 150m Abstand. Autobahn u Kraftfahrstraßen ca 250m. 1 Warnblinker einschalten. 2 Warnweste anziehen. 3 Warndreieck aufstellen. 4 Hilfe holen. Ruhender Verkehr 10 Unfreiwillige Fahrtunterbrechung. © Powered by fahrschule-Peppermint.de Ruhender Verkehr. Abschleppen ist das Abbergen eines defekten Fahrzeug´s aus einer gefährlichen Position. Abschleppen ist ein Notbehelf. Abschleppen nur zur nächsten Werkstatt oder Verwerter erlaubt. Autobahnen dürfen nicht benutzt werden und müssen an der nächsten Anschlussstelle verlassen werden. 10 Unfreiwillige Fahrtunterbrechung. Schleppen/Abschleppen. 10 © Powered by fahrschule-Peppermint.de