Das Gesetz der Straße. 3 Agenda Straßenverkehrsordnung (STVO) STVO §1. Vertrauensgrundsatz. Rücksicht, Vorsicht, wie geht das im Straßenverkehr? Definition Gefährdung im Straßenverkehr. Schädigung im Straßenverkehr. Definition Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. Belästigung im Straßenverkehr. Verkehrszeichen Gefahrzeichen. Vorschriftszeichen. Richtzeichen. Zusatzschilder. © Powered by fahrschule-Peppermint.de Das Gesetz der Straße. 3 Regeln im Straßenverkehr STVO Um einen möglichst reibungslosen und unfallfreien Ablauf im Straßenverkehr zu gewährleisten, gibt es die Straßenverkehrsordnung. Das Wort STVO beinhaltet die beiden Buchstaben VO VerkehrsOrdnung. Damit sorgt die STVO im Straßenverkehr für Ordnung. STVO Um einen möglichst reibungsfreien und unfallfreien Ablauf im Straßenverkehr zu gewährleisten, gibt es die Straßenverkehrsordnung. Das Wort STVO beinhaltet die beiden Buchstaben VO VerkehrsOrdnung. Damit sorgt die STVO im Straßenverkehr für Ordnung. Das Gesetz der Straße. 3 Regeln im Straßenverkehr Regelwerk Die STVO ist ein Regelwerk, kein Recht! Die STVO regelt das Zusammenspiel der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr. (Fahrertypen, Fahrzeugkategorien, Emotionen, Motivationen) Die STVO bildet die Basis für spätere Rechtsprechungen im Schadensfall. Die STVO regelt nicht Recht oder Unrecht, die STVO ist eine Verordnung. Verstöße sind demnach Ordnungswidrigkeiten. Die STVO ist ein Regelwerk, kein Recht! Die STVO regelt das Zusammenspiel der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr. (Fahrertypen, Fahrzeugkategorien, Emotionen, Motivationen) Die STVO bildet die Basis für spätere Rechtsprechungen im Schadensfall. Die STVO regelt nicht Recht oder Unrecht, die STVO ist eine Verordnung. Verstöße sind demnach Ordnungswidrigkeiten. Das Gesetz der Straße. 3 STVO §1: Paragraph 1 In §1 sind die grundsätzlichen Verhaltensregeln im Straßenverkehr aufgeführt. (Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht) Wer sich an die Regeln nicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. §1 STVO Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Straßenverkehr teilnimmt, hat sich so zu Verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert, oder belästigt wird. Vertrauensgrundsatz: Als Verkehrsteilnehmer darf ich darauf Vertrauen, dass alle Anderen die Regeln kennen und Diese auch beachten. Ausnahmen: Kinder Ältere Personen oder Personen mit Handicap Betrunkene Tiere Das Gesetz der Straße. 3 Vertrauensgrundsatz! §1 STVO Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Diese Regelung findet seine Beschränkung im Vertrauensgrundsatz Ein Gebot, immer mit den Fehlern anderer zu rechnen würde den Verkehr lahm legen. Deshalb dürfen wir darauf vertrauen (Vertrauensgrundsatz) dass der andere Verkehrsteilnehmer die Regeln kennt und diese auch beachtet. Die Grundlage für die geordnete und sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist, dass der andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls nach diesem Grundsatz handelt. Dieses vorausgesetzte gegenseitige Vertrauen ermöglicht erst die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs. Wäre es nicht selbstverständlich, bei Grün zu fahren und bei Rot zu stehen, müsste man in jeder Fahrsituation neu entscheiden, was passieren könnte und von welcher Seite nun die Gefahr kommen würde. Ausnahme: Der Vertrauensgrundsatz gilt nicht, wenn der andere einen erkennbaren Fehler begeht, wenn erfahrungsgemäß mit Fehlern zu rechnen ist (Rechts vor Links), sowie gegenüber Kindern, Behinderten, älteren Leuten und anderen Schutzbedürftigen. Das Gesetz der Straße. 3 Rücksicht und Vorsicht: -Unklare Situationen- Spielende Kinder. Personen mit Handicap. Bus an der Haltestelle. Bahnübergang. Ausparkende Fahrzeuge. Radfahrer. Kreisverkehr. Rechts vor Links. Geänderte Vorfahrtsregelung. Fußgängerüberweg. Personen auf oder an der Fahrbahn. Ampel zeigt schon länger grün. Spielende Kinder. - Personen mit Handicap. - Bus an der Haltestelle. - Bahnübergang. - Ausparkende Fahrzeuge. - Radfahrer. - Kreisverkehr. - Rechts vor Links. - Geänderte Vorfahrtsregelung. - Fußgängerüberweg. - Personen auf oder an der Fahrbahn. - Ampel zeigt schon länger grün. Das Gesetz der Straße. 3 Rücksicht und Vorsicht: Ständige Rücksicht und ständige Vorsicht sind die Schlüssel zum Erfolg für deine Prüfungsfahrt. Dein Prüfer sitzt auf der Rückbank rechts hinten. Dadurch kann er deinen Tacho, Deine Verkehrsbeobachtung und auch Deine Beine/Füße sehen. Er achtet auf automatisierte Handlungsabläufe. Bei unklaren Verkehrssituationen immer kurz den rückwärtigen Verkehr über den Innenspiegel beobachten, den Fuß über das Bremspedal stellen um bremsbereit zu sein. Ständige Rücksicht und ständige Vorsicht sind die Schlüssel zum Erfolg für deine Prüfungsfahrt. Dein Prüfer sitzt auf der Rückbank rechts hinten. Dadurch kann er deinen Tacho, Deine Verkehrsbeobachtung und auch Deine Beine/Füße sehen. Er achtet auf automatisierte Handlungsabläufe. Bei unklaren Verkehrssituationen immer kurz den rückwärtigen Verkehr über den Innenspiegel beobachten, den Fuß über das Bremspedal stellen um bremsbereit zu sein. Das Gesetz der Straße. 3 STVO §1: Gefährdung: Situationen in denen die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung/Unfall sehr hoch ist und nur durch reaktionsschnelles Handeln abgewendet werden kann. Konkrete Gefährdung: Du fährst über einen Fußgängerüberweg ohne Rücksicht ohne Vorsicht. (Fußgänger wird gefährdet) Abstrakte Gefährdung: Du fährst über einen Fußgängerüberweg ohne Rücksicht ohne Vorsicht (Kein Fußgänger) §1 STVO Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Straßenverkehr teilnimmt, hat sich so zu Verhalten, dass kein Anderer gefährdet oder geschädigt wird und mehr als den Umständen entsprechend behindert, oder belästigt wird. Gefährdung: Situationen in denen die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung/Unfall sehr hoch ist und nur durch reaktionsschnelles Handeln abgewendet werden kann. Abstrakte Gefährdung: Du fährst über einen Fußgängerüberweg ohne Rücksicht ohne Vorsicht (Kein Fußgänger) Konkrete Gefährdung: Du fährst über einen Fußgängerüberweg ohne Rücksicht ohne Vorsicht. (Fußgänger wird gefährdet) Das Gesetz der Straße. 3 STVO §1: Schädigung: Wenn ein messbarer Nachteil entsteht. Personen oder Sachschaden §1 STVO Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Straßenverkehr teilnimmt, hat sich so zu Verhalten, dass kein Anderer gefährdet oder geschädigt wird und mehr als den Umständen entsprechend behindert, oder belästigt wird. Das Gesetz der Straße. 3 STVO §1: §1 STVO Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Straßenverkehr teilnimmt, hat sich so zu Verhalten, dass kein Anderer gefährdet oder geschädigt wird und mehr als den Umständen entsprechend behindert, oder belästigt wird. Das Gesetz der Straße. 3 STVO §1: Vermeidbare Behinderungen. Kraftstoffmangel. - Abwürgen des Motors. - Unnötiges Langsamfahren. - Warten auf dem Zebrastreifen. - Zufahren, blockieren von Einmündungen u Kreuzungen. Unvermeidbare Behinderungen. Abschleppen. - Liegenbleiben. - Verkehrsbedingtes Warten. Behinderung: Wer am Straßenverkehr teilnimmt, hat sich so zu Verhalten, dass kein Anderer gefährdet oder geschädigt wird und mehr als den Umständen entsprechend behindert, oder belästigt wird. Vermeidbare Behinderungen. Kraftstoffmangel. - Abwürgen des Motors. - Unnötiges Langsamfahren. - Warten auf dem Zebrastreifen. - Zufahren, blockieren von Einmündungen u Kreuzungen. Unvermeidbare Behinderungen. Abschleppen. - Liegenbleiben. - Verkehrsbedingtes Warten. Das Gesetz der Straße. 3 STVO §1: Vermeidbare Belästigungen. Hupen. - Cavaliers Start. - Unnötige Fahrten. - Defekter Auspuff. - Motor im Stand laufen lassen. - Laute Musik im Auto. - lautes Türenschlagen. Unvermeidbare Belästigungen. Hupen bei Gefahr. - Martinshorn. - Abgasausstoß. Belästigung: Wer am Straßenverkehr teilnimmt, hat sich so zu Verhalten, dass kein Anderer gefährdet oder geschädigt wird und mehr als den Umständen entsprechend behindert, oder belästigt wird. Vermeidbare Belästigungen. Hupen. - Cavaliers Start. - Unnötige Fahrten. - Defekter Auspuff. - Motor im Stand laufen lassen. - Laute Musik im Auto. - lautes Türenschlagen. Unvermeidbare Belästigungen. Hupen bei Gefahr. - Martinshorn. - Abgasausstoß. Das Gesetz der Straße. 3 Verkehrszeichen: Formen und Farben! Im Wesentlichen gibt es 4 Gruppen von Verkehrszeichen. Gefahrenzeichen. Vorschriftszeichen. Richtzeichen. Zusatzzeichen. Fahrbahnmarkierungen gehören in die Rubrik Verkehrszeichen. Die Gruppe der Verkehrseinrichtungen (Beispiel Leitpfosten) ist auch bei den Verkehrsschilder eingegliedert. Gefahrzeichen! Warnen vor Gefahren Verbotszeichen! Verbieten. Richtzeichen! Geben Hinweise, Vorschriften sind hinterlegt. Zusatzschilder! Immer in Verbindung mit anderen Verkehrszeichen. Verkehrseinrichtungen! Gebotszeichen! Verbieten oder gebieten. Im Wesentlichen gibt es 4 Gruppen von Verkehrszeichen. Gefahrenzeichen. Vorschriftszeichen. (Rund) Richtzeichen. (4Eckig) Zusatzzeichen. Fahrbahnmarkierungen gehören in die Rubrik Verkehrszeichen. Die Gruppe der Verkehrseinrichtungen (Beispiel Leitpfosten) ist auch bei den Verkehrsschilder eingegliedert. Prüfung möglichst kein verstoß gegen Vorschriftsz. ->Rund und Rot Verbot ->rund und Blau fahr genau… Formgebung wie ein Warndreieck Symbol definiert die Gefahr. innerorts unmittelbar vor der Gefahrenstelle. außerorts 150 - 250m vor der Gefahrstelle. Achtung Wildwechsel. Geschwindigkeit reduzieren. Abblendlicht fahren. Achtung Schleudergefahr. Fahrbahnbelag nicht mehr so griffig. Keine ruckartigen Brems oder Lenkmanöver. Achtung Arbeitsstelle. Arbeiter und Baumaschinen können auf der Fahrbahn sein. Fahrbahnverschmutzung. geänderter Fahrbahnverlauf. Engstelle. Achtung Kreuzung oder Einmündung. Rechts vor Links. Schlecht einsehbar. häufige Fehler und Unfälle. Das Gesetz der Straße. 3 Verkehrszeichen: Gefahrzeichen! warnt vor Gefahren. Gefahrzeichen Formgebung wie ein A-Achtung - Symbol definiert die Gefahr. - Gefahren gibt es viele! Das Gesetz der Straße. 3 Verkehrszeichen: Gefahrzeichen! Achtung Radfahrer. Verbotszeichen! Radfahren verboten. Gebotszeichen! Radfahrer müssen den Radweg benutzen. Form und Symbolik! Zusatzschild! Radfahrer erlaubt. Die Kombination ist entscheidend. Gefahr, Verbot, Gebot, Zusatzzeichen? © Powered by fahrschule-Peppermint.de Gleiches Symbol in Mitte völlig andere Bedeutung Fahrrad frei bedeutet Schrittgeswindigkeit weis jemand wie viel kmh Schrittgeschw ist? Beispiel Kombination 30 kmh von 22-6 Uhr was könnte problem sein wenn wir von oben nach unten lesen? Gebieten: Rund und blau, fahr genau. Verbieten: Rund und rot, Verbot! Streckenverbote aufgehoben Das Gesetz der Straße. 3 Verkehrszeichen: Vorschriftszeichen! Verbotszeichen! Gebotszeichen! Enthalten Verbote. Enthalten Gebote und Verbote. !Vorschriftszeichen! Rund Enthalten ge und Verbote Schreiben genaues Verhalten vor. - Bei Nichtbeachtung sehr teuer. - Rund und rot (Verbot) - Rund und blau (Fahr genau) Das Gesetz der Straße. 3 Verkehrszeichen: Vorschriftszeichen! Verbotszeichen! Gebotszeichen! Verbot der Einfahrt für alle Fahrzeuge! Fahrräder und Motorräder dürfen geschoben werden Überholverbot mehrspuriger Fahrzeuge Gegenverkehr hat Vorrang. Verbot: Gegenverkehr darf nicht behindert oder gefährdet werden Maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Verbot: höhere Geschwindigkeiten sind nicht erlaubt! Verbot der Einfahrt für alle Fahrzeuge! Einbahnstraße Gebot: Radfahrende müssen den Radweg benutzen! Verbot: Für andere Verkehrsteilnehmer! Gebot: Vorgeschriebene Fahrtrichtungsänderung! Verbot: Andere Fahrtrichtung ist nicht erlaubt Gebot: Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit! Verbot: Langsamere Fahrzeuge dürfen diesen Fahrstreifen nicht benutzen! Gebot: Vorgeschriebene Vorbeifahrt! Verbot: Anderes Vorbeifahren ist nicht erlaubt Gebot: Omnibusse müssen die Busspur benutzen! Verbot: Für andere Verkehrsteilnehmer! Das Gesetz der Straße. 3 Verkehrszeichen: Fahrbahnmarkierungen Dienen der Verkehrsführung. Markierungen auf der Fahrbahn sind in den Verkehrszeichen angesiedelt. Vorschriftszeichen (Haltlinie, Sperrfläche, Fahrstreifenbegrenzung) (Fußgängerüberweg) Richtzeichen (Leitlinie, Wartelinie) Neu (Heifischzähne) Fahrbahnmarkierungen! Fahrbahnmarkierungen Dienen der Verkehrsführung. Markierungen auf der Fahrbahn sind in den Verkehrszeichen angesiedelt. Vorschriftszeichen Bsp. (Haltlinie, Sperrfläche, Fahrstreifenbegrenzung, Fußgängerüberweg) Richtzeichen Bsp. (Leitlinie, Wartelinie Das Gesetz der Straße. 3 Verkehrszeichen: Einzigartig und Unverkennbar! Vorschriftzeichen mit eigenständiger Formgebung - sind unverwechselbar. - Sind einzigartig im Straßenverkehr und jederzeit erkennbar. (verschneit, verschmutzt, verdreckt) Werden an Stellen mit hohem Unfallrisiko eingesetzt. Vorschriftzeichen mit eigenständiger Formgebung - sind unverwechselbar. - Sind einzigartig im Straßenverkehr und jederzeit erkennbar. (verschneit, verschmutzt, verdreckt, von Hinten!) (Von hinten kann uns helfen die Vorfahrtssituation zu checken auch wenn wir evtl ein Schild übersehen haben…) Werden an Stellen mit hohem Unfallrisiko eingesetzt. evtl. Schorschis Schilder holen Das Gesetz der Straße. 3 Verkehrszeichen: Kommunikation (Blinken) ja oder nein! Rund und blau, fahr genau! - Vorgeschriebene Fahrtrichtung. (blinken) abbiegen nach dem Schild. - Vorgeschriebene Fahrtrichtung (nicht blinken) abbiegen vor dem Schild. - Vorgeschriebene Vorbeifahrt. (nicht blinken). Das Gesetz der Straße. 3 Verkehrszeichen: Verbot und Gebot! Gebotsschilder - Gebot: Sonderweg benutzen! - Verbot: dürfen von anderen Verkehrsteilnehmern nicht benutzt werden. Vorschriftszeichen! Gebotsschilder Außnahme vom verbot für andere VT wäre ein entsprechendes Zusatzzeichen. allerdings sind die VT auf dem Zusatzzeichen nur “geduldet” und müssen auf die anderen besondere Rücksicht nehmen. z.B.: Radfahrer auf gehweg erlaubt heisst für Radfahrer schrittgeschwindigkeit und müssen auf Fußgänger besondere Rücksicht walten lassen… Anwendung: Weisen den Weg. Enthalten allgemeine Informationen und Hinweise. Können auch Verbote und Gebote enthalten. Ortseingangsschild. freie Fahrstreifenwahl bis 3,5t 50km/h Höchstgeschwindigkeit. Hupen zum Überholen verboten. Parken auf Vorfahrtsstraßen erlaubt. Vorfahrtsstraße. Hauptstraßen. Vorfahrt bis zum nächsten Verkehrszeichen. Darf meine Vorfahrt nutzen, muss allerdings nicht. Autobahn. Parken und Halten verboten. Nicht wenden oder rückwärts fahren. Ein u Ausfahrt nur an den Anschlussstellen. Richtgeschwindigkeit 130km/h. Verkehrsberuhigter Bereich. Schritttempo, parken nur auf den dafür markierten Stellen. Zu Fuß Gehende haben Vorrang. Vorrang vor dem Gegenverkehr Darf den Vorrang nützen, muss allerdings nicht. Das Gesetz der Straße. 3 Verkehrszeichen: Richtzeichen! Richtzeichen Weisen den Weg. - Enthalten allgemeine Informationen und Hinweise. - Können auch Verbote und Gebote enthalten. Das Gesetz der Straße. 3 Verkehrszeichen: Richtzeichen! Richtzeichen Geben Hinweise und weisen den Weg. - Enthalten allgemeine Informationen. - Können auch Verbote und Gebote enthalten. Richtzeichen Weisen den Weg. - Enthalten allgemeine Informationen und Hinweise. - Können auch Verbote und Gebote enthalten. Das Gesetz der Straße. 3 Verkehrszeichen: Zusatzzeichen! In 200m Entfernung! Auf einer Länge von 800m! Anwendung: Immer mit einem anderen Verkehrszeichen angebracht! Symbol beachten. Anwendung: - Immer mit einem anderen Verkehrszeichen angebracht! - Symbol beachten. - Meist selbsterklärend. Das Gesetz der Straße. 3 Verkehrszeichen: Zusatzzeichen! Abknickende Vorfahrtsstraße! Anwendung: Hinweis: Abknickende Vorfahrtsstraße. Gebot: Abbiegen mit Kommunikation. Blinker betätigen. Vorschrift: Vorrang beim Abbiegen beachten (Fußgänger). Anwendung: - Hinweis: Abknickende Vorfahrtsstraße. - Gebot: Abbiegen mit Kommunikation. Blinker betätigen. - Vorschrift: Vorrang beim Abbiegen beachten (Fußgänger). 3 Das Gesetz der Straße.