Die Lizenz. 2 Agenda 1 - Freiheit und Einschränkung. 2 - Führerschein - Fahrerlaubnis. 3 - Fahrerlaubnisklassen. 4 - Fahrzeugpapiere. 5 - Versicherungen. 6 - Zulassung. 7 - Kennzeichen. 8 - Fahrzeuguntersuchungen. © Powered by fahrschule-Peppermint.de Die Lizenz. Fahren und versichern: 2 Freiheit und Einschränkung! Freiheit: In einem freien Land darf sich jeder bewegen wie er will! Frei, unabhängig, souverain. Vor der persönlichen Freiheit steht allerdings der Schutz der Allgemeinheit! Darum, um eben den Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten, Schädigungen möglichst zu vermeiden und im Falle eines Schadens für Regulierung zu sorgen, haben wir heute die Themen: © Powered by fahrschule-Peppermint.de Freiheit: In einem freien Land darf sich jeder bewegen wie er will! Frei, unabhängig, souverain. Vor der persönlichen Freiheit steht allerdings der Schutz der Allgemeinheit! Darum, um eben den Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten, Schädigungen möglichst zu vermeiden und im Falle eines Schadens für Regulierung zu sorgen, haben wir heute die Themen: Die Lizenz. Führerschein Fahrzeugpapiere Versicherung Kennzeichen TÜV/AU Fahrerlaubnis 2 Fahren und versichern: Roundabout´s © Powered by fahrschule-Peppermint.de Dein Führerschein ist ein Dokument das beim Fahren mitgeführt wird. Die Daten deiner Fahrerlaubnis sind in der Fahrerlaubnisbehörde hinterlegt. Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird als Dokument mitgeführt. Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist deine Besitzurkunde. Die Lizenz. Führerschein Fahrerlaubnis Hinterlegt bei der Fahrerlaubnisbehörde Amtliches Dokument Im Straßenverkehr mitzuführen 2 Fahrerlaubnis/Führerschein: Der Unterschied. Fahrerlaubnis / Führerschein Die Fahrerlaubnis ist kein Dokument. Die Informationen wie Fahrerlaubnisklassen, Schlüsselzahlen usw. sind bei der Fahrerlaubnisbehörde dokumentiert. Dein Führerschein ist ein Dokument. Hier sind alle relevanten Info´s eingetragen wie Fahrerlaubnisklassen, Auflagen und Schlüsselzahlen. © Powered by fahrschule-Peppermint.de Fahrerlaubnis / Führerschein Die Fahrerlaubnis ist kein Dokument. Die Informationen wie Fahrerlaubnisklassen, Schlüsselzahlen usw. sind bei der Fahrerlaubnisbehörde dokumentiert. Dein Führerschein ist ein Dokument. Hier sind alle relevanten Info´s eingetragen wie Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Schlüsselzahlen. Manche Schlaubischlümpfe meinen wenn ihnen die Fahrerlaubnis und der Deutsche Führerschein weg genommen wurden nicht so schlimm ich hab ja noch einen Auslandsführerschein… Die Lizenz. 2 Fahrverbot/Entzug der Fahrerlaubnis: Der Unterschied. Fahrverbot / Entzug der Fahrerlaubnis Ein Fahrverbot dauert maximal 6Monate. Bei längeren Fahrverboten handelt es sich immer um einen Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Fahrverbot beginnt mit der Abgabe des Führerscheins bei der Polizei und endet taggenau nach der Frist. Ein Entzug der Fahrerlaubnis und die folgende Wiedererteilung ist stets mit Auflagen verbunden. (MPU, Unterricht, Fahrprüfung) © Powered by fahrschule-Peppermint.de Ein Fahrverbot dauert maximal 6Monate. Bei längeren Fahrverboten handelt es sich immer um einen Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Fahrverbot beginnt mit der Abgabe des Führerscheins bei der Polizei und endet taggenau nach der Frist. Ein Entzug der Fahrerlaubnis und die folgende Wiedererteilung ist stets mit Auflagen verbunden. (MPU, Unterricht, Fahrprüfung) Die Lizenz. 2 BF 17 Prüfbescheinigung, Nachweis der Fahrberechtigung. BF 17 Prüfbescheinigung, Gültigkeitsbereich in Deutschland und in Österreich. BF 17 Prüfbescheinigung, Nur mit den eingetragenen Personen gültig. Ansonsten Fahren ohne Führerschein. Begleitetes Fahren: BF 17. © Powered by fahrschule-Peppermint.de BF 17 Begleitetes Fahren ab 17 Jahren. Gültig in Deutschland und Österreich. In Deutschland gültig bis 3 Monate nach dem 18ten Geburtstag. In Österreich taggenau bis zum 18ten Geburtstag. Fahren nur mit den eingetragenen Personen erlaubt. Begleitpersonen müssen mindestens 25 Jahre alt sein, maximal 3 Punkte im Verkehrssünderregister haben und den Führerschein B mindestens 5 Jahre besitzen. Begleitpersonen dürfen nicht eingreifen, nur begleiten. Ansonsten handelt es sich um einen schweren Eingriff in den Straßenverkehr. Die Lizenz. 2 Begleitetes Fahren: BF 17. BF 17 Begleitetes Fahren ab 17 Jahren. Gültig in Deutschland und Österreich. In Deutschland gültig bis 3 Monate nach dem 18ten Geburtstag. In Österreich taggenau bis zum 18ten Geburtstag. Fahren nur mit den eingetragenen Personen erlaubt. Begleitpersonen müssen mindestens 25 Jahre alt sein, maximal 1 Punkt im Verkehrssünderregister haben und den Führerschein B mindestens 5 Jahre besitzen. Begleitpersonen dürfen nicht eingreifen, nur begleiten. Ansonsten handelt es sich um einen schweren Eingriff in den Straßenverkehr. © Powered by fahrschule-Peppermint.de BF 17 Begleitetes Fahren ab 17 Jahren. Gültig in Deutschland und Österreich. In Deutschland gültig bis 3 Monate nach dem 18ten Geburtstag. In Österreich taggenau bis zum 18ten Geburtstag. Fahren nur mit den eingetragenen Personen erlaubt. Begleitpersonen müssen mindestens 25 Jahre alt sein, maximal 3 Punkte im Verkehrssünderregister haben und den Führerschein B mindestens 5 Jahre besitzen. Begleitpersonen dürfen nicht eingreifen, nur begleiten. Ansonsten handelt es sich um einen schweren Eingriff in den Straßenverkehr. Die Lizenz. Dein EU-Führerschein gilt in der europäischen Union sowie im europäischen Wirtschaftsraum. 2 Internationaler - Führerschein: Führerschein: EU Führerschein: In Drittstaaten wird ein internationaler Führerschein benötigt. bilaterale Abkommen der Staaten mit Deutschland. Dokument. © Powered by fahrschule-Peppermint.de Land und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler < 6km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Krankenfahrstühle mit E-Motor < 15km/h und ein zulässiges Gesamtgewicht < max 500kg. Einachsige Zug und Arbeitsmaschinen (Rasenmäher, Schneeräumgerät) von Fußgängern an Holmen geführt. Mofa´s, Segway´s, E-Roller < 20km/h. Die Lizenz. 2 Führerscheinfreie Fahrzeuge: Jabadabadu! Führerscheinfreie Fahrzeuge Fahrzeuge die ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden dürfen. © Powered by fahrschule-Peppermint.de Die Lizenz. 2 Fahrerlaubnisklassen: Führerscheine! Führerscheinklassen Es gibt unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen. Einspurige Fahrzeuge A-Klassen. Mehrspurige Fahrzeuge bis 3,5t B-Klassen. Mehrspurige Fahrzeuge über 3,5t C-Klassen. Busse über 3,5t D-Klassen. © Powered by fahrschule-Peppermint.de Die Lizenz. 2 Hauptuntersuchung (TÜV): Intervall: -Nach 3Jahren: Neufahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse B, Wohnmobil, PKW, Anhänger bis 750kg ohne Bremse. -Alle 2Jahre: Gebrauchtfahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse B, Motorräder, Anhänger über 750kg. -Jährlich: Fahrzeuge über 3,5tonnen. Abgasuntersuchung (AU): Wird bei der Hauptuntersuchung verpflichtend durchgeführt. Fahrzeuguntersuchungen: Fahrzeuguntersuchungen! © Powered by fahrschule-Peppermint.de TÜV/DEKRA/KÜS Es gibt verschiedene Prüforganisationen. Die Hauptuntersuchung dient der allgemeinen Verkehrssicherheit. Die Plaketten haben unterschiedliche Farben für die unterschiedlichen Jahre ihrer Fälligkeit. Die Zahl im Zentrum der Plakette ist die Jahreszahl der Fälligkeit. Die Zahl oben ist das jeweilige Monat der Fälligkeit. Die Lizenz. 2 Fahrzeuguntersuchungen: Fahrzeuguntersuchungen! Abgasuntersuchung AU: Die Abgasuntersuchung findet im Zuge der Hauptuntersuchung statt. © Powered by fahrschule-Peppermint.de TÜV/DEKRA/KÜS Es gibt verschiedene Prüforganisationen. Die Hauptuntersuchung dient der allgemeinen Verkehrssicherheit. Die Plaketten haben unterschiedliche Farben für die unterschiedlichen Jahre ihrer Fälligkeit. Die Zahl im Zentrum der Plakette ist die Jahreszahl der Fälligkeit. Die Zahl oben ist das jeweilige Monat der Fälligkeit. Fahrzeugdokumente. 2 Fahrzeugdokumente: Brief und Schein! Die Fahrzeugpapiere. Zulassungsbescheinigung Teil 1. Das Dokument zum Mitführen wie Dein Führerschein. Zulassungsbescheinigung Teil 2. Die Besitz Urkunde. (Nicht im Fahrzeug mitführen) Certificate of Compliance. EU Typengenehmigung. (Wichtig, braucht die Behörde für die Zulassung) © Powered by fahrschule-Peppermint.de Wiederholung: Die Fahrzeugpapiere. Zulassungsbescheinigung Teil 1. Das Dokument zum Mitführen wie Dein Führerschein. Zulassungsbescheinigung Teil 2. Die Besitzurkunde. (Nicht im Fahrzeug mitführen) Certificate of Compliance. EU Typengenehmigung. (Wichtig, braucht die Behörde für die Zulassung) Eselsbrücke: das Kleine muss mitgeführt werden das große Sicher aufbewahren… Fahrzeugdokumente. 2 Fahrzeug Zulassung: Auf der Behörde. Inbetriebnahme (Zulassung) Für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs ist Einiges zu beachten. Die Unterlagen für dein Kraftfahrzeug müssen vollständig sein. Dein Ausweis muss gültig sein. Die HU-Bescheinigung darf nicht abgelaufen sein. Du benötigst eine Bescheinigung über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Ein Führerschein ist nicht nötig. © Powered by fahrschule-Peppermint.de Fahrzeugdokumente. 2 KFZ-Kennzeichen: Nummer! Kennzeichen! Kennzeichen sind Urkunden und dürfen nicht verändert werden. Fahren oder abstellen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum ohne amtl. Kennzeichen ist nicht gestattet. Müssen an der dafür vorgesehenen Stelle am Fahrzeug angebracht sein. Kennzeichen und Plaketten müssen gut lesbar sein. Die hinteren Kennzeichen müssen beleuchtet sein. © Powered by fahrschule-Peppermint.de Kennzeichen! Kennzeichen sind Urkunden und dürfen nicht verändert werden. Fahren oder abstellen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum ohne amtl. Kennzeichen ist nicht gestattet. Müssen an der dafür vorgesehenen Stelle am Fahrzeug angebracht sein. Kennzeichen und Plaketten müssen gut lesbar sein. Die hinteren Kennzeichen müssen beleuchtet sein. Fahrzeugdokumente. 2 KFZ - Kennzeichen: Buchstabensuppe. Kennzeichen! Amtliches Kennzeichen. Saison Kennzeichen. Historisches Kennzeichen. Kurzzeit Kennzeichen. Ausfuhr Kennzeichen. Wechselkennzeichen. Grünes Kennzeichen. Rotes Kennzeichen. Versicherungskennzeichen © Powered by fahrschule-Peppermint.de Kennzeichen! Amtliches Kennzeichen. Saison Kennzeichen. Historisches Kennzeichen. Kurzzeit Kennzeichen. Ausfuhr Kennzeichen. Wechselkennzeichen. Grünes Kennzeichen. Rotes Kennzeichen. Versicherungskennzeichen. Frage: Welche KFZ Versicherungen kennt ihr? !Achtung! Versicherungen decken immer nur fahrlässiges Verhalten ab! Vorsätzliches Fehlverhalten sind immer Privatvergnügen und führen bei einem Haftpflichtschaden zu Schadensersatzforderung oder zum Verlust des Versicherungsschutzes bei den freiwilligen Zusatzversicherungen! KFZ - Versicherung: Schutz. 2 Pflichtversicherung! Schutz der Allgemeinheit Die Haft-PFLICHT-Versicherung Ist die einzige vorgeschriebene Kfz-Versicherung. Das ist der Minimalschutz. Regelt den Schaden des Geschädigten. Sachschäden, Personenschäden, Vermögensschäden. © Powered by fahrschule-Peppermint.de Schutz der Allgemeinheit Die Haft-PFLICHT-Versicherung Ist die einzige vorgeschriebene Kfz-Versicherung. Das ist der Minimalschutz. Regelt den Schaden des Geschädigten. Sachschäden, Personenschäden, Vermögensschäden. !Achtung! Versicherungen decken immer nur fahrlässiges Verhalten ab! Vorsätzliches Fehlverhalten sind immer Privatvergnügen und führen bei einem Haftpflichtschaden zu Schadensersatzforderung oder zum Verlust des Versicherungsschutzes bei den freiwilligen Zusatzversicherungen! Schutz. 2 Schadenregulierung: Haftpflichtversicherung! Sachschäden Fahrzeugreparatur des Geschädigten. Abschleppkosten. Kosten für Schadensgutachten. Reparaturkosten. (Gartenzaun, Leitplanke, Laterne etc.) Leihwagen. Allgemeine Unkostenpauschale © Powered by fahrschule-Peppermint.de Schutz. 2 Schaden + Regulierung: Haftpflichtversicherung! Personenschäden Arzt und Operationskosten. Krankentransport. Verdienstausfall. Rehakosten. Behindertengerechter Umbau (Haus, Rampen, Türen, Möbel). Beerdigungskosten. © Powered by fahrschule-Peppermint.de Personenschäden Arzt und Operationskosten. Krankentransport. Verdienstausfall. Rehakosten. Behindertengerechter Umbau (Haus, Rampen, Türen, Möbel). Beerdigungskosten. Schutz. 2 Schaden + Regulierung: Haftpflichtversicherung! Vermögensschäden Provisionsausgleich. (versäumte Geschäftsabschlüsse usw.) Umsatzeinbußen. (ausgefallene Fahrstunden usw.) © Powered by fahrschule-Peppermint.de Vermögensschäden Provisionsausgleich. (versäumte Geschäftsabschlüsse usw.) Umsatzeinbußen. (ausgefallene Fahrstunden usw.) Schutz. 2 Schaden + Regulierung: Teilkaskoversicherung! Die Teilkaskoversicherung Regelt Schäden am eigenen Fahrzeug ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer. (Elementarschäden) Regelt Schäden am eigenen Fahrzeug ohne Eigenverschulden. Vorsatz ist wie immer ausgeschlossen. Teilkasko ist eine freiwillige Fahrzeugversicherung. Beispiele: Wildunfall, Fahrzeugbrand, Diebstahl etc. (AGB´s beachten) Vandalismus ist ausgeschlossen! © Powered by fahrschule-Peppermint.de Schaden + Regulierung: Schutz. 2 Vollkaskoversicherung! Die Vollkaskoversicherung Regelt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Selbstverschulden ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer. (Vorsatz ist wie immer ausgeschlossen) Vollkasko ist eine freiwillige Fahrzeugversicherung. Beispiele: Unfall. Vandalismus kann mitversichert sein! (Auf die AGB´s achten) © Powered by fahrschule-Peppermint.de Regelt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Selbstverschulden ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer. (Vorsatz ist wie immer ausgeschlossen) Regelt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Eigenverschulden. Vollkasko ist eine freiwillige Fahrzeugversicherung. Beispiele: Unfall. (vorsicht!! - dinge wei Zigarette aufheben ist grob Fahrlässig unter umständen nicht mit versichert -nicht mit EVB sondern erst mit Deckungszusage von Versicherung gültig!! Vandalismus kann mitversichert sein! (Auf die AGB´s achten) Fahrtauglichkeit durch Medikamente eingeschränkt, Alkoholeinfluss oder zugedröhnt. Absichtlich einen Verkehrsunfall herbeiführen. Das eigene Fahrzeug beschädigen (Versicherungsbetrug bei Voll - und Teilkaskoversicherungen) Das Fahrzeug nicht gegen Diebstahl gesichert und das Lenkrad nicht verriegelt. Fahrzeugteile ohne Genehmigung oder ABE verbaut. Abgefahrene Reifen, HU abgelaufen. Schutz. 2 Fahren ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen oder teilweise öffentlichen Verkehrsraum. (Straße oder Supermarktparkplatz) Fahren ohne Begleitperson bei BF17 Vorsätzliches Verhalten ist nicht versicherbar! Versicherungsschutz: Verlust deines Versicherungsschutzes! © Powered by fahrschule-Peppermint.de Vorsätzliches Verhalten ist nicht versicherbar! Fahrtauglichkeit durch Medikamente eingeschränkt, Alkoholeinfluss oder zugedröhnt. Fahrzeugteile ohne Genehmigung oder ABE verbaut. Abgefahrene Reifen, HU abgelaufen. Fahren ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen oder teilweise öffentlichen Verkehrsraum. (Straße oder Supermarktparkplatz) Fahren ohne Begleitperson bei BF17 Das Fahrzeug nicht gegen Diebstahl gesichert und das Lenkrad nicht verriegelt. Absichtlich einen Verkehrsunfall herbeiführen. Das eigene Fahrzeug beschädigen (Versicherungsbetrug bei Voll - und Teilkaskoversicherungen) Schaden und Regulierung: Schutz. 2 Aber Achtung! Schadensregulierung/Haftung Rechtsprechung/Schuldfrage Bei der Schadensregulierung haben die Versicherungsgesellschaften die Entscheidungshoheit. (Schadensregulierung) Die Rechtsprechung erfolgt vor Gericht auf Basis der Verkehrsordnung. (Schuld, Recht, Haftung) Bei Personenschäden liegt immer Körperverletzung vor. Fahrlässige Körperverletzung: Fehlentscheidungen die zu Schädigungen führen. Vorsätzliche Körperverletzung: Vorsätzliches Fehlverhalten das zu Schädigungen geführt hat. (Staatsanwalt, Strafen nach GesetzBuch, Vorstrafe) Denkt daran, als Fahrzeugführende (Fahrer*innen) seid ihr immer verantwortlich was mit eurem Fahrzeug passiert. (Unachtsame Beifahrer, technische Mängel, usw.) © Powered by fahrschule-Peppermint.de Schadensregulierung/Haftung Rechtsprechung/Schuldfrage Bei der Schadensregulierung haben die Versicherungsgesellschaften die Entscheidungshoheit. (Schadensregulierung) Die Rechtsprechung erfolgt vor Gericht auf Basis der Verkehrsordnung. (Schuld, Recht, Haftung) Personenschäden. Hier liegt immer Körperverletzung vor. Fahrlässige Körperverletzung: Fehlentscheidungen die zu Schädigungen führen. Vorsätzliche Körperverletzung: Vorsätzliches Fehlverhalten das zu Schädigungen geführt hat. (Staatsanwalt, Strafen nach GesetzBuch, Vorstrafe) Denkt daran, als Fahrzeugführende (Fahrer*innen) seid ihr immer verantwortlich was mit eurem Fahrzeug passiert. (Unachtsame Beifahrer, technische Mängel, usw.) 2 © Powered by fahrschule-Peppermint.de