Was ist was?
Autoführerscheine (B) etc. :
Auto:
- B = Autoführerschein (Schaltung)
- BA = Autoführerschein (Automatik)
- B197 = Autoführerschein (Minimum 10 Stunden mit Schaltung der Rest der Ausbildung sowie die Prüfung dürfen mit Automaikgetriebe absolviert werden.)
Erweiterungen (B) :
- B196 = Erweiterung zum Autoführerschein die es ermöglicht kleine Motorräder bis zu 125ccm zu fahren ohne den Motorradführerschein (klasse A1) zu erwerben.
(Sie brauchen lediglich 4 Theoretische und 5 Praktische Unterrichtseinheiten.)
Motorrad Führerscheine (A) etc. :
- A1 = 125ccm Motorradführerschein (~11kW)
more info-> (Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.)" <-more info
- A2 = Motorräder mit max. 35kW
more info -> (Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.) <-more info
- A = Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
- AM = Roller Führerschein
more info -> (
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
) <-more info
- Mofa: Mofas sind einspurige "Fahrräder" mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.
Autoführerscheine (B) etc. :
Auto:
- B = Autoführerschein (Schaltung)
- BA = Autoführerschein (Automatik)
- B197 = Autoführerschein (Minimum 10 Stunden mit Schaltung der Rest der Ausbildung sowie die Prüfung dürfen mit Automaikgetriebe absolviert werden.)
Erweiterungen (B) :
- B196 = Erweiterung zum Autoführerschein die es ermöglicht kleine Motorräder bis zu 125ccm zu fahren ohne den Motorradführerschein (klasse A1) zu erwerben.
(Sie brauchen lediglich 4 Theoretische und 5 Praktische Unterrichtseinheiten.)
Motorrad Führerscheine (A) etc. :
- A1 = 125ccm Motorradführerschein (~11kW). more info
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
- A2 = Motorräder mit max. 35kW more info Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Bitte wählen sie ihre gewünschte Klasse:
B Führerscheine:
Auto:
- B = Autoführerschein (Schaltung)
- BA = Autoführerschein (Automatik)
- B197 = Autoführerschein (Minimum 10 Stunden mit Schaltung der Rest der Ausbildung sowie die Prüfung dürfen mit Automaikgetriebe absolviert werden.)
Erweiterungen:
- B196 = Erweiterung zum Autoführerschein die es ermöglicht kleine Motorräder bis zu 125ccm zu fahren ohne den Motorradführerschein (klasse A1) zu erwerben.
(Sie brauchen lediglich 4 Theoretische und 5 Praktische Unterrichtseinheiten.)
A Führerscheine:
- A1 = 125ccm Motorradführerschein (~11kW)
(Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.)
- A2 = Motorräder mit max. 35kW
(Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.)
- A = Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
- AM = Roller Führerschein
(
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
)
- Mofa: Mofas sind einspurige "Fahrräder" mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.