BF17: Begleitetes Fahren ab 17 — so funktioniert es
Beim BF17 — begleitetes Fahren ab 17 — kannst du schon mit 17 Jahren deinen Führerschein der Klasse B machen und auch direkt fahren, aber eben nur mit einer eingetragenen Begleitperson an deiner Seite. Das Ganze ist ein super Einstieg in die Fahrpraxis, weil du früh Erfahrung sammelst und trotzdem nicht allein unterwegs bist.
Wie funktioniert das genau?
- Du machst ganz normal die Ausbildung für Klasse B
- Du bestehst Theorie- und Praxisprüfung
- Danach bekommst du eine Prüfbescheinigung statt des Kartenführerscheins
- Fahren darfst du nur in Begleitung einer eingetragenen Person
Mit der Ausbildung kannst du schon mit 16,5 Jahren starten. Was dich die Ausbildung kostet, rechnest du dir im Preisrechner selbst aus.
Voraussetzungen für die Begleitperson
Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel:
- Mindestalter (meist 30 Jahre)
- seit mehreren Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- keine oder nur wenige Punkte in Flensburg
Antragstellung bei der Behörde
Damit du BF17 nutzen kannst, muss der Antrag vollständig bei der Führerscheinstelle abgegeben werden. Dazu gehören unter anderem:
- ausgefüllter Antrag auf Fahrerlaubnis (BF17)
- Zusatzantrag begleitetes Fahren
- Kopie der Führerscheine der Begleitpersonen
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten
- Angaben zu den Begleitpersonen
- Passfoto
- Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis
- Überweisungsbeleg
Nur komplett ausgefüllte Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen werden von der Behörde angenommen und bearbeitet. Fehlt etwas, kann es zu Verzögerungen kommen oder der Antrag wird erst einmal nicht weiterbearbeitet.
Kurz gesagt
BF17 bedeutet: früh fahren lernen, aber sicher begleitet — perfekt für den Einstieg in die mobile Freiheit. Wenn du Fragen hast oder Hilfe beim Antrag brauchst, melde dich einfach im Büro der Fahrschule Peppermint, wir kümmern uns gemeinsam darum. Oder melde dich gleich online an.
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